gemäß: datenschutzbeauftragter-info.de (21. Dezember 2017):
Regelung nach dem Kunsturhebergesetz
Aktuell ist die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen in den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) geregelt. Die vorstehend genannten Regelungen normieren das sog. „Recht am eigenen Bild“ wonach der Abgebildete grundsätzlich selbst über die Veröffentlichung der von ihm gemachten Aufnahmen entscheiden darf. Bis auf wenige Ausnahmen ist zur Veröffentlichung von Aufnahmen immer eine Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. Näheres zum Recht am eigenen Bild und den angesprochenen Ausnahmen erfahren sie hier.
Mit dem Inkraft Treten der EU Richtlinie Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 ist zu erwarten, dass entsprechenden Regelungen vermehrt Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Aus diesen Gründen sehen wir uns im Moment ausserstande Bildmaterial und Videos zu veröffentlichen.